AGBs Kinderbetreuung Waterkant

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für sämtliche von uns als Waterkant Festival Kinderbetreuung (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

1 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Basis des Angebots des Auftragnehmers durch Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Ein Angebot des Auftragnehmers  kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, soweit sich nicht aus dem Angebot selbst etwas anderes ergibt. Eine Auftragsbestätigung welche von den Konditionen des Angebots des Auftragnehmers abweicht, gilt als neues Angebot, welches der ausdrücklichen Annahme durch den Auftragnehmer bedarf.

2 Etwaige  Ergänzungen, Nachträge, Nebenabsprachen und Änderungen des gemäß vorstehendem § 2 Abs. 1 geschlossene Vertrages werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG UND DURCHFÜHRUNG

1 Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber Kinderbetreuungsleistungen gemäß dem im vom Auftraggeber angenommenen Angebot festgelegten Umfang (nachfolgend auch „Leistung“). Soweit dem Angebot Abbildungen, Fotografien oder ähnliches beigefügt sind, haben diese lediglich beispielhaften Charakter. Der tatsächliche Umfang der Leistung gemäß dem Angebot kann von diesen abweichen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

2 Der Auftragnehmer stellt für die Erbringung der Leistung die erforderlichen Räumlichkeiten sowie den Rahmen zur Verfügung, welcher zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet dies, ausreichend Tische und Stühle sowie geeignete sanitäre Anlagen vor Ort bereitzustellen.

3 Eine Betreuung von Kindern im Alter von unter 2 Jahren ist nicht möglich.

4 Die Betreuungsleistung ist begrenzt auf Freitag, den 16. Juni 2023 von 09:00 bis 16:00 Uhr und kann nicht verlängert werden.

5 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erbringung der Leistung vor Ort kurzfristig in gleichwertiger Weise anzupassen. Eine solche Anpassung kann insbesondere aufgrund von Wetterereignissen erfolgen. In nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise abzubrechen, einzuschränken, abzuändern oder die Erbringung der Leistung  abzulehnen. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn die Sicherheit der zu betreuenden Kinder nicht gewährleistet werden kann oder bei Auftretens von Krankheitssymptomen. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall den Auftraggeber sowie die Eltern des betroffenen Kindes unverzüglich unterrichten.

§ 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Kinderbetreuung gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang benötigten Informationen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere eine genaue Beschreibung aller Allergien, Unverträglichkeiten, benötigten Medikamente (einschließlich Dosierungsanleitung) und aller anderen Besonderheiten, die für eine sichere Betreuung notwendig sind.

2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Online-Anmeldung bzw. die Unterzeichnung des Anmeldeformulars vor Ort zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme an der Betreuung sind.

3 Dem Auftraggeber ist bekannt und er stellt sicher, dass eine Abholung der betreuten Kinder jederzeit kurzfristig möglich ist.

§ 5 PREISE

Die Waterkant Festival Kinderbetreuung ist ein kostenloses Angebot.